Wen fragen? Die Hanfkameraden!
Die Hanfkameraden behalten den Durchblick in diesem Komplex von Gesetzen und Vorfällen. Eine Mitgliedschaft lohnt sich in jedem Fall.
Es vollzieht sich ein Wandel in Deutschland in puncto Cannabispolitik. Hinzu kommt ein massiver Wandel innerhalb unserer Gesellschaft der letzten Jahre. Der Fortschritt ist nicht aufzuhalten. Die Akzeptanz zum Thema Hanf steigt, gleichzeitig schwinden die Gründe sich verstecken oder stigmatisiert fühlen zu müssen. Dennoch liegt noch ein weiter Weg vor uns. Immer noch gibt es Unwahrheiten die Gebetsmühlenartig gepredigt werden. Immer noch gibt es Hass und Gegenwind für Freunde und Konsumenten des Hanfs.
Das CannG (Cannabis Konsumgesetz) ist eine umfangreiche Änderung, zum dem was bisher über das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt war. Es enthält Vorgaben für Privatmenschen, für Medizinal Cannabis Nutzer aber auch für Straftatbestände. Es ist durchaus schwierig den Überblick zu behalten. Hinzu kommen Präzedenzfälle aus Gerichten sowie Erfahrungsberichte von Konsumenten mit der Polizei.
Da kann durchaus etwas Unsicherheit entstehen. Wie verhält man sich richtig? Was, wenn ein Polizist fragt, woher man das Cannabis hat und man kein Rezept vorweisen kann? Von einem Cannabis Club kann es jedenfalls noch nicht stammen. Wie verhält man sich richtig, wenn man von der Polizei im Auto angehalten wird? Man kann hier durchaus einiges verkehrt machen. Es gibt jedoch sinnvolle Methoden um sich effektiv zu schützen.
Der Vorstand der Hanfkameraden (Stephan und Jochen) haben viel gelesen. Es gibt diverse Videos von Anwälten, (z.B. Grubwinkler) die wir durchgearbeitet haben. Ebenso publiziert der Deutsche Hanfverband (DHV) regelmäßig Informationssendungen, die wir anschauen. In den üblichen Medien erhält man bei Weitem nicht derart umfangreiches Wissen. Wir schaffen mit den Hanfkameraden ein Kompetenzzentrum, von dem alle profitieren können.
Nicht geringe Menge
So hat es zum Beispiel jüngst einen Präzedenzfall im Bundesgerichtshof gegeben, der in die Rubrik Skandal fällt. Die Gesetze beschäftigen sich schon lange mit der Frage der sogenannten nicht geringen Menge. Hier geht es vereinfacht darum, ob man ein Straftäter ist und wenn ja, wie schwer die Tat eingeordnet wird. Der besagte Gerichtshof hat in dieser Angelegenheit geurteilt eine nicht Geringe Menge läge bei einer reinen THC Menge von 7,5 Gramm bereits vor. Das ist der Maßstab der bereits vor dem 01.04.2024 angelegt wurde. Das CannG sagt klar, dass dieser Maßstab heute nicht mehr gelten kann. Andere Gerichte haben bereits Mengen zwischen 50 und 100 Gramm THC angesetzt. Dennoch ist es dort so angewandt worden. Damit wäre man effektiv sofort ein zu verurteilender Straftäter, besitzt man mehr als 60G Cannabis. Dies kann man nicht als rechtsstaatlich bezeichnen und ist laut Grubwinkler auch Verfassungswidrig.
Anlaufstelle - die Hanfkameraden
Aus diesen und auch weitere Gründen ist es von Vorteil Mitglied in einem Verein wie dem der Hanfkameraden zu sein. Hat man Fragen, gibt es bei uns kompetente Ansprechpartner zu den unterschiedlichsten Themen. Natürlich ersetzt dies keine Rechtsberatung, aber es hilft Unwissenheit zu bekämpfen, beruhigt im Zweifelsfall das Gemüt und hilft Schaden zu vermeiden, bevor er entstehen kann.
Natürlich wird es einige Menschen geben, die ihr Cannabis lieber selbst anbauen, als dies über einen Verein gemeinschaftlich zu regeln. Auch für diese Menschen ist es sinnvoll Mitglied im Verein zu sein. Die Abnahme von Cannabis ist bei uns nicht verpflichtend. So erhält man über eine Mitgliedschaft Zugang zu eben diesem Kompetenzzentrum.
Ein paar übliche Fragen für den Konsumenten:
- Wie viel Cannabis darf man besitzen?
- Wie viel Cannabis darf man mitführen?
- Wie viele Pflanzen darf man besitzen?
- Zählen Jungpflanzen auch dazu?
- Wie verhält es sich in Wohngemeinschaften?
- Darf man Cannabis weitergeben, verschenken, ausführen, einführen, durchführen, in Umlauf bringen?
- Kann ich am nächsten Tag Auto fahren, wenn ich heute konsumiert habe?
Dies sind nur wenigen von häufig gestellten Fragen, die man bei den Hanfkameraden zuverlässig beantwortet bekommt.