Häufige Fragen
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema CannG, Cannabis Social Club und zu den mit dem Gesetz verbundenen Regeln.
Wir sind keine Juristen, deswegen solltet ihr jede Information bitte sorgfältig überprüfen. Regeln können sich im Laufe der Zeit ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die hier veröffentlichten Informationen.
Wenn weitere Fragen offen sind, richtet sie gerne an uns via Chat oder per Email.
Wieviel Cannabis darf man besitzen?
Wenn man außerhalb des eigenen Wohnsitzes ist, darf man 25g Cannabis straffrei mit sich führen. Innerhalb des eigenen Wohnsitzes darf man 50g Hanf besitzen.
Ich würde mich gerne selber über das Gesetz informieren. Wo kann man es nachlesen?
Den gesamten Gesetzestext des CannG bzw. Cannabis Gesetzes kann man hier nachlesen.
Wird das Cannabis von den Hanfkameraden selber angebaut?
Ja, die Ware wird von uns vom Samen bis zur Knospe von uns selber hergestellt. Dabei legen wir höchsten Wert auf Qualität.
Sind bei den Hanfkameraden nur Männer?
Nein. Das Geschlecht oder auch die Geschlechteridentität ist in jeder Hinsicht irrelevant für die Aufnahme bei uns. Wir verstehen hinter dem Begriff Kameraden einen engen Zusammenhalt und Gemeinsamkeit beim Lebensweg.
Sind die Hanfkameraden der einzige Cannabis Social Club in Alsdorf?
Nein, aber der Beste.
Kann man beim Cannabis Anbau mitarbeiten?
Die Möglichkeit besteht, siehe unsere Satzung. Wir können allerdings nicht beliebig viele Menschen mitwirken lassen, da es zunächst räumlich erstmal schwierig ist. Zudem setzen wir eine Schulung voraus die vor allen Dingen auf den sicheren Umgang mit den Hygiene- und Qualitätsvorschriften abzielt. Bitte wendet euch bei Interesse an den Vorstand oder an den Anbaurat.
Kann man bei der Cannabis Ausgabe mithelfen?
Die Möglichkeit besteht. Da der Gesetzgeber ziemlich klare Vorschriften für diesen Prozess definiert, ist hier - ähnlich wie beim Anbau - eine Schulung Voraussetzung.
Ab wann startet die Cannabisabgabe?
Es ist zu früh um das mit Sicherheit beantworten zu können. Man kann ab Juli die Lizenzen beantragen. Wenn wir von einem Monat Bearbeitungszeit ausgehen und die Finanzierung optimal läuft, wird vermutlich Ende 2024 die erste Abgabe gestartet.
Wie kann man den CSC der Hanfkameraden aus Alsdorf unterstützen?
Ein reines Sponsoring ist durch das Gesetz verboten. Es ist jedoch möglich über eine Mitgliedschaft sowohl mit finanziell als auch materiell unsere Aktivität zu unterstützen. Das ist für natürliche aber auch juristische Personen (Firma, Verein, NGO) möglich. Näheres dazu findet ihr in der Beitragsordnung.
Darf man über einen CSC Cannabis beziehen und parallel selber anbauen?
Dies ist zulässig, allerdings muss man darauf achten, die maximal zulässigen Besitzmengen nicht zu überschreiten.