Das CannG

Das Cannabis Gesetz ermöglicht die Gründung von Cannabis Social Clubs. Die Hanfkameraden sind sehr erfreut darüber und möchten die Freude mit euch teilen.

Das CannG
Photo by Tingey Injury Law Firm / Unsplash

Auch unter dem Namen Cannabis Gesetz wird zur Zeit intensiv über die Eigneschaften des im April 2024 in Kraft tretenden Gesetztes debattiert. Als angehender Verein (CSC) in Alsdorf müssen wir uns eingängig mit den Facetten des Cannabis Gesetz auseinander setzen. Wir möchten hier gerne auf ein paar Punkte eingehen, die uns erwähnenswert erscheinen.

Zunächst einmal überwiegt bei den Bürgern natürlich die Freude darüber, dass es endlich eine Legalisierung geben wird. In unseren Augen geht sie definitiv nicht weit genug, aber angesichts dessen, dass es eine fühlbare Verbesserung zum Zustand bisher darstellt, wollen wir uns an dieser Stelle nicht beschweren. Ganz im Gegenteil. Wir wollen die Gelegenheit nutzen und zunächst einmal einen Dank an all Jene richten, die derart unermüdlich sich für diesen Erfolg eingesetzt haben. Dazu zählen wir vor allen Dingen

  • Jugendrichter Andreas Müller
  • Georg Wurth vom Hanfverband
  • Karl Lauterbacch

Zunächst einmal die aktuellste Version des Gesetzes ist hier verlinkt. Sobald der Gesetzestext mit all seinen Anpassungen fertig und veröffentlicht wird, werden wir ihn auf dieser Seite ebenfalls verlinken.

Deutschland ist hocherfreut über die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene

Besitz von Cannabis

Es ist nun endlich möglich Cannabis straffrei zu besitzen. Zu Hause darf man bis zu 50g Cannabis besitzen, dabei muss man hier sehr spezifisch sein, wem es gehört. Nur weil man mit 5 Menschen zusammen wohnt, darf man nicht einfach 250g rumfliegen haben. Es muss erkennbar sein, wem was gehört, DENN eine Weitergabe von Cannabis ist definitiv verboten weiterhin. Auch zum Beispiel bei einer Geburtstagsfeier, darf jeder nur schön sein eigenes Zeug konsumieren.
Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet darf man nur 25g Hanf mit sich führen. Dies sind Regeln, an die man sich unbedingt halten sollte, denn je nachdem welche Regeln man verletzt, kann man durchaus mit empfindlichen Strafen belegt werden.

Eigenanbau

Auch der Eigenanbau ist ermöglicht wurden, was ihr jedoch schon als eine Art Selbstverständlichkeit empfinden. Neben dem Cannabis, dass man über die Hanfkameraden beziehen kann, darf man tatsächlich zusätzlich auch noch Eigenanbau (Home Growing) betreiben. Man muss dabei natürlich darauf achten, dass man die Gesamtmenge im eigenen Besitz nicht überschreitet. Es ist jedoch unwahrscheinlich bis unmöglich, dass dies überhaupt in der Praxis kontrollierbar ist. Wie in einem Video vom Hanfverband dargestellt, scheint es ausreichend zu sein zu große Mengen einfach wegschmeißen zu können. Man muss hier scheinbar keinen erhöhten Aufwand betrieben und das Material von einer Spezialfirma abholen lassen. Die Toilette herunterspülen ist eh eine schlechte Idee, das sinnlose Verbrennen ebenso.

Abgabe an Minderjährige

Hier ist das Gesetz sehr eindeutig und auch zurecht. Die Regeln bzw. die Strafen für eine Weitergabe von Marijuana an Minderjährige zieht empfindliche Strafen nach sich. Auch hier gilt wie im Deutschen Recht üblich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diesen Punkt sollte man also sehr genau berücksichtigen.

Cannabis Social Clubs (CSC)

Es gibt sehr genaue Auflagen die ein Cannabis Social Club zu erfüllen hat. Die Hanfkameraden sind sehr froh über diesen ersten Schritt der Bundesregierung besonderen Wert auf diese nicht Kommerzielle Methode zu legen. Hätte man im ersten Schritt qualifizierte Geschäfte ermöglicht, so wären vor allen Dingen wieder mal die großen Konzerne nach vorne geprescht und hätten dieses Thema zur eigenen Bereicherung ausgeschlachtet.

Mit den Cannabis Social Clubs hingegen steht die Gemeinschaft bzw. die Gesellschaft im Vordergrund. Es wird eine weile benötigen aber dann wird sich sehr schnell herauskristalisieren wo sich der Preis pro Gramm einpendeln wird. Gerade wenn man die Abstrusen Preise von Medizinalcannabis betrachtet sind wir überzeugt diese Schwelle DEUTLICH nach unten hin durchbrechen zu können. Tatsächlich gehen wir auch davon aus, dass wir den Preis des Schwarzmarktes deutlich unterbieten können werden.

Geht man von einem Vollbezug von 50g pro Monat aus, wäre man auf dem Schwarzmarkt derzeit zwischen 750 und 1.000 € pro Monat. Wir können jetzt noch nicht genau sagen, wo sich der Mitgliedsbeitrag einpendeln wird, aber es wird deutlich unterhalb dieses Wertes liegen.

Fazit

Es gibt noch wesentlich mehr Punkte des Gesetzes aus das wir gerne näher eingehen würden. Sobald wir unseren Verein gegründet haben werden, wird es zu diesem Thema Informationsveranstaltungen geben, denn es ist uns wichtig gut informiert zu sein und euch mit guten Informationen auszustatten. Ebenso wichtig ist uns dabei dementsprechend auch, dass wir Hanfkameraden uns vorbildlich an diese Vorschriften halten werden.